Sie können Ihr Rezept nicht selbst abholen lassen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Eine Person Ihres Vertrauens holt das Rezept für Sie ab. Wichtig: Für Betäubungsmittel-Rezepte müssen Sie persönlich in der Praxis eine Vollmacht für die abholende Person hinterlegen.
Variante 2: Auf Wunsch können wir Ihnen die Rezepte auch per Post zusenden. Dafür sollten Sie Briefmarken in der Praxis hinterlegen.
Betäubungsmittel-Rezepte können NICHT per Post versendet werden und müssen persönlich in der Praxis abgeholt werden.